Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB und Konditionen gelten für alle des Videografen erteilten Aufträge, für seine Angebote, Leistungen und Lieferungen. Sie gelten mit Entgegennahme von Leistung als akzeptiert und vereinbart.
2. „Videoaufnahmen“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Videografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie vorliegen (Dateien, Videos, Produkte usw.).
3. Nebenabsprachen sind nur in schriftlich vereinbarter Form gültig und abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur von dem Videografen schriftlich anerkannt wirksam.
4. Der Vertrag (auch mündlich) kommt zustande sobald Leistung beansprucht wurde (Inanspruchnahme eines Video-Shootings, Annahme von Videomaterial usw.).
5. Der Auftraggeber kennt den Stil des Videografen, in der Gestaltung der Aufnahmen (Produktion und Postproduktion) ist er daher frei.
Urheberrecht
1. Dem Videografen steht das Urheberrecht an den Aufnahmen nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Dem Videografen hat ein zeitlich, räumlich und örtlich uneingeschränktes Nutzungsrecht der Videoaufnahmen für alle Verwendungsbereiche (er darf diese veröffentlichen z.B. Webseite, Instagram, Facebook, Hochzeitsmagazin,Blogs ausstellen usw… ). Der offizielle Preis beinhaltet einen Rabatt zum Dank für die Veröffentlichungsrechte, da Videografen nur neue Kunden akquirieren können indem sie immer wieder aktuelle Werke zeigen. Sollte der Kunde die Veröffentlichung seines Auftrags nicht wünschen ist dies natürlich legitim, muss aber im Vorfeld ausdrücklich erklärt und schriftlich festgehalten werden. Der Entzug der Veröffentlichungsrechte bedingt jedoch den Wegfall des Rabatts zur Veröffentlichung (somit einen Preisaufschlag von 30% der Gesamtsumme, höchstens aber 500€).
2. Die von dem Videografen hergestellten Videoaufnahmen sind grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Übertragung an Dritte ist ohne Einverständnis des Videografen ausgeschlossen (ausgenommen Gäste, Freunde, Verwandte usw.- für den ebenfalls rein privaten Gebrauch). Unter Dritte verstehen sich somit z.B. weitere Dienstleister wie Stylisten, Brautausstatter u.ä. Diese können sich direkt bei dem Videografen melden um eine Erlaubnis zu Verwendung von Aufnahme/Bildmaterial zu erhalten.
3. Überträgt der Videograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen und schriftlichen Vereinbarung.
4. Die kommerzielle/werbliche Nutzung der Videoaufnahmen ist honorarpflichtig und bedingt eines neuen Vertrages mit dem Videografen.
5. Bei jeglicher Veröffentlichung von Aufnahme/Bildmaterial hat der Videograf ein Recht auf die Nennung seines Namens in Form eines kurzen Hinweises (z.B. Video: Arne Leschnig). Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Videografen zum Schadensersatz.
6. Die Rohdateien verbleiben bei dem Videografen. Eine Herausgabe dieser an den Auftraggeber erfolgt nicht.
Vergütung / Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Videoaufnahmen wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen, dies wird im Vorfeld vereinbart und schriftlich festgehalten.
2. Jede weitere angefangene Stunde ist vom Auftraggeber zu tragen, wenn die vereinbarte Zeit auf seinen Wunsch hin überschritten wird (150€/Zusatzstunde). Vor Berechnung erfolgt die Information durch den Videografen, berechnet wird ab mündlicher Zusage durch den Auftraggeber.
3. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises verbleiben die Videoaufnahmen bei dem Videografen.
5. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Videograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Bildübergabe
1. Die Aufnahmeübergabe erfolgt digital in HD per Onlinegalerie/Downloadlink.
2. Die Aufnahmen werden grundbearbeitet abgegeben (Schnitt, Farbe, Kontrast, Licht -> Stil).
Pausen und Verpflegung
Um die Produktivität und das Leistungsniveau des Videografen aufrecht zu erhalten sind folgende Punkte bitte verständnisvoll zu berücksichtigen:
1. Ab 6 Stunden Hochzeitsbegleitung steht dem Videografen gesetzlich eine Pause von 30 Minuten zu. Diese findet in der Arbeitszeit statt, wird aber mit dem Brautpaar so abgestimmt, dass sie in einem günstigen Moment stattfindet – beispielweise wenn alle Gäste essen. Der Videograf wird die Pause zum Großteil in Sichtweite des Geschehens verbringen um keinen besonderen Moment zu verpassen, sollte ein solcher doch stattfinden (ständige Bereitschaft).
2. Der Videograf ist bitte bei jeder Gelegenheit zu welcher Getränke für Gäste verfügbar sind (Wasser/Softgetränke) mit zu versorgen / mit einzuplanen.
3. Ab 6 Stunden Hochzeitsbegleitung ist der Videograf, wenn Er über das Essen gebucht ist, entweder in Kenntnis zu setzen, dass er sich etwas zu Essen mitbringen soll oder mit einer Mahlzeit mit einzuplanen (bei einem Gängemenü ist ein einfaches Dienstleister-Essen selbstverständlich ausreichend).
4. Kürzere Fahrtwege von Location zu Location zählen nicht als Pausen sondern sind Teil der Arbeitszeit. Bei längeren Fahrtwegen von Location zu Location gilt allerdings nur 50% Stundensatz (plus Fahrtkosten). Dies ist im Vorfeld abzusprechen und schriftlich festgehalten.
Reisekosten
1. Bei Hochzeiten ab circa 100 km Entfernung bzw über ~ 1h Fahrtzeit zum Zielort fällt ggf. eine individuelle Reisekostenpauschale an. (ggf. Fahrtzeit/Flugzeit, ggf. Hotelzimmer, ggf. Flugkosten usw – dies wird im Vorfeld mit dem Auftraggeber besprochen und schriftlich festzuhalten).
Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Videograf für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden (Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit) sowie auch nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten (Dateien, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten) haftet der Videograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Der Videograf verwahrt die Aufnahmen-Dateien sorgfältig bis zu einem Jahr auf. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Negative nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
3. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen und Produkten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
4. Mängel an Aufnahmematerial sind binnen 14 Tagen zu beanstanden. Ansonsten gilt das Videomaterial etc. als mängelfrei abgenommen.
5. Der Videograf ist bemüht alle Gäste eines Events mindestens einmal aufzunehmen, kann jedoch nicht für das Fehlen einzelner Personen auf den Aufnahmen haftbar gemacht werden.
Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er die Einwilligung aller mit abzubildenden Personen zur Veröffentlichung von dem entstandenen Video einholt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Die Gäste und andere Dienstleister sind darüber zu informieren, dass am Tage der Hochzeit ein Videograf anwesend sein wird, welcher den Tag als Videograf begleitet. Durch die Reportagevideografie können sich diese Personen auch im Hintergrund der Aufnahmen wieder finden wenn sie nicht aktiv vor die Kamera treten. Aufgrund des Rechtes am eigenen Bild können Personen dieser Abbildung widersprechen. In einem solchen Fall ist vor dem Tag der Hochzeit von dieser Person schriftlich Widerspruch einzulegen damit darauf Rücksicht genommen werden kann – sollte kein schriftlicher Widerspruch erfolgen, so wird dies als stillschweigende Zustimmung gedeutet.
Datenschutz
1. Der Auftraggeber erteilt dem Videografen die Erlaubnis seine Handynummer bis zur Erfüllung des Vertrags auf dessen mobilen Endgerät zu speichern und ihn ggf. über die App ,,Whatsapp“ zu kontaktieren.
2. Der Auftraggeber stimmt der Speicherung bei dem Videografen und ggf, Weitergabe an Dritte von personenbezogenen Daten in Form von Aufnahmen zu (Dritte sind zum Beispiel Anbieter für Online-galerie, Produkte, weitere Dienstleister etc). Die Speicherung und Weitergabe der Aufnahmen ist für die Erfüllung des Vertrags relevant.
3. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass die zum Geschäftsverkehr und den Auftrag betreffend erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.
4. Der Videograf trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsmäßigen Leistungserbringung-, zum Zweck der Vertragsdurchführung-, für vertragliche und vorvertragliche Pflichten-, zur Wahrung eigener berechtigter Geschäftsinteressen- erforderlich oder durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.
5. Der Videograf wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.
6. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden: Arne Leschnig, Lindenallee 20, 26441 Jever.
7. Bei Anträgen zur Löschung, Nutzungsuntersagung etc. von Bilderzeugnissen im Nachhinein wird der gewährte Rabatt durch die Erlaubnis zur Veröffentlichung (30% des Gesamthonorars) nachträglich fällig.
Stornoregelung
1. Kann die Hochzeit von Auftraggeberseiten aus auf Grund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Naturkatastrophen o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Auftragnehmer auf das Einverlangen der weiteren vereinbarten Kosten. Die geleistete Terminreservierungsgebühr jedoch wird in einem solchen Fall für bereits geleistete Aufwendungen vom Auftragnehmer einbehalten (siehe auch Widerrufsrecht).
2. Ist es dem Videografen auf Grund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Naturkatastrophen o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Aufnahmen innerhalb der angegebenen Frist zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Videografen. Im (sehr unwahrscheinlichen) Fall eines Komplettausfalls des Videografen werden alle bis dahin bereits geleisteten Zahlungen selbstverständlich zurück erstattet. Der Auftragnehmer bemüht sich zusätzlich, dem Brautpaar einen Ersatzvideografen/in aus seinem breitgefächerten Repertoire zur Seite zu stellen/ anzubieten – hierfür kann jedoch keine Garantie gegeben werden.
3. Kann die Hochzeit im Zusammenhang mit Covid19 (z.B. Erkrankung, behördliche Vorgaben, Schließung von Locations, Minderung der Gästezahl usw.) nicht stattfinden greift auch hier die allgemeine Stornoregelung – siehe Stornoregelung Punkt 1. Wird die Hochzeit jedoch nicht komplett abgesagt sondern nur verschoben, so wird die Terminreservierungsgebühr für einen neuen Hochzeitstermin in voller Höhe angerechnet wenn dieser mit der Verfügbarkeit des Auftragnehmers abgestimmt angesetzt wird. Es besteht bei Verschiebung des Termins kein Anspruch auf den angebotenen Preis des stornierten Vertrags. Bei Abschluss eines Neuvertrags gelten immer die zu dessen Aufsetzungszeitpunkts aktuellen Preise. Eventuelle (offizielle und jährliche) Preisanpassungen sind vorbehalten.
4. Bei Absage durch den Auftraggeber ab 6 Wochen vor Veranstaltungstermin die nicht in Zusammenhang mit Covid19 stehen beträgt die Stornogebühr 10% der Gesamtsumme.
Widerrufsrecht
Dem Auftraggeber steht das Recht zu diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Unterschriftsdatum.
Bei einer Absage durch den Auftraggeber nach Ablauf des Widerrufsrecht verbleibt die Terminreservierungsgebühr bei dem Videografen. Sie dient als Abrechnung für bereits entstandene Aufwendungen (z.B. das Freihalten des Termins/Absage anderer Anwärter, persönliche Vorgespräche, Schriftverkehr und individuelle Beratungen sowie Erhalt des Weddinguides und eventuell gewährte Rabatte für weitere Videografische Dienstleistungen u.ä.).